Wichtige Info für Griechenland-Reisende mit Elektro- und Hybridfahrzeugen

Ein Blick aus dem Camper in den Hafen.

Neue Sicherheitsmassnahmen für den Transport von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen auf Ro-Pax- und Ro-Ro-Schiffen in der Adria

Ab sofort treten auf den Adria-Routen von Italien nach Griechenland und zurück neue Massnahmen in Kraft, die speziell für den Transport von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (AFVs – Alternativ Fuel Vehicles*) entwickelt wurden. Diese Änderungen folgen der Umsetzung des Rundschreibens mit der Protokollnummer 2070.0/28541/2024, das vom Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik am 16. April 2024 herausgegeben wurde. Das Ziel dieser Massnahmen ist es, die Risiken von Bränden und der Emission von giftigen Gasen im Garagenbereich der Schiffe zu minimieren und zu kontrollieren.

 

Wichtige Massnahmen im Überblick:

  1. Erfassung und Kennzeichnung: Beim Beladen von AFVs werden Fahrzeugtyp und Stapelposition auf dem Schiff erfasst. Die Besatzung bringt an gut sichtbaren Stellen entsprechende Schilder an den Fahrzeugen an. Bei rein elektrischen oder wiederaufladbaren Hybridfahrzeugen wird zudem die Batterietemperatur überprüft.
  2. Information der Passagiere: Fahrer von AFVs werden angewiesen, die Besatzung sofort zu benachrichtigen, falls Alarmindikationen von ihrem Fahrzeug angezeigt werden.
  3. Batterieladestand: Der Ladestand der Batterien bei rein elektrischen oder wiederaufladbaren Hybridfahrzeugen wird überprüft und darf nicht mehr als 40 % der Gesamtkapazität betragen.
  4. Tankfüllstände bei LPG- und Erdgasfahrzeugen: Tanks dürfen nicht mehr als 50 % ihrer Kapazität gefüllt sein. Fahrzeuge mit defekter Versorgungsanlage, Tanks oder Batterien dürfen nicht verladen werden, es sei denn, die fehlerhafte Ausrüstung wird entfernt. Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass keine Schäden oder Ausfälle an der Versorgungsanlage, den Tanks oder Batterien vorliegen.
  5. Gewichtskontrolle: Beim Stapeln von Fahrzeugen wird das Gewicht besonders bei Elektrofahrzeugen berücksichtigt, da diese im Durchschnitt 25 % schwerer sind als konventionelle Fahrzeuge.
  6. Überwachung und Belüftung: AFVs werden in Bereichen geladen, die von einem CCTV-System überwacht werden. Es wird sichergestellt, dass das künstliche Belüftungssystem im Garagenbereich während des Be- und Entladens sowie während der Fahrt in Betrieb ist. Fahrzeuge werden bevorzugt in offenen Deckbereichen geladen, sofern diese verfügbar und praktikabel sind.

*Definition von AFVs:

  • Hybrid- und rein elektrische Fahrzeuge, die Akkumulatoren (Batterien) verwenden.
  • Fahrzeuge, die flüssige und komprimierte gasförmige Kraftstoffe verwenden.